Können Sie schießen, Herr von Schirach?

Ferdinand von Schirach empfängt in seiner eigens zum Schreiben angemieteten Zweitwohnung in Berlin – auf dem Klingelschild steht nicht „von Schirach“, sondern der Name des Vormieters. Ferdinand von Schirach sitzt beim Schreiben auf einem alten Stuhl, den er seit Beginn seiner Anwaltszeit besitzt. Auf einem Sideboard steht die 1777 gedruckte, 8-bändige Ausgabe „Biographien des Plutarch mit Anmerkungen“ von Gottlob Benedikt von Schirach. In der Wohnung stehen ebenfalls: 77 Bände des Reichsgerichts, 54 Bände des Bundesgerichtshofs und 123 Bände des Bundesverfassungsgerichts. (Das Interview ist in der F.A.Z. vom 3.9.2011 erschienen.)

Herr von Schirach, ist der Kaffee bei Gericht tatsächlich so fürchterlich wie in Ihrem Roman beschrieben? Schrecklich, ja. In der ganzen Justiz ist der Kaffee ungenießbar. Das hat vermutlich Tradition – anders ist es nicht zu erklären.

In Ihrem ersten Roman „Der Fall Collini“ geht es auch um ein Gesetz, das die Amnestie unzählbar vieler SS-Offiziere ermöglicht hatte. Wie kam es zu diesem Gesetz?  Nach dem Krieg wurde diskutiert, wie mit den Verbrechen der Nazis umgegangen werden sollte. Ende 1956 verjährten alle Straftaten aus dieser Zeit bis auf Mord und Totschlag. Mitte 1960 verjährte sogar Totschlag. Die Staatsanwaltschaften konnten nur noch Mordtaten verfolgen. 1969 wäre auch beinahe Mord verjährt, aber der Eichmannprozess, die Auschwitzprozesse und eine amerikanische Serie im Fernsehen »Der Holocaust« führten zu einer neuen Diskussion. Das Bewusstsein über das Unrecht dieser Zeit erwachte.

Was bewirkte dieses neue Bewusstsein?  Unter anderem beschloss der Bundestag 1968, dass Morde aus der Nazizeit erst 1979 verjähren sollen. Aber dann kam es zur Katastrophe.

Was ist passiert? Man muss dazu wissen, dass die Rechtsprechung der Nachkriegszeit fast alle Soldaten, die an den unzähligen Morden beteiligt waren, nur als Gehilfen ansah. Echte Täter seien nur Hitler, Himmler usw. gewesen, die anderen nur ihre Helfer. Diese Rechtsprechung spielte schon eine schreckliche Rolle bei den Verurteilungen in den 50er und 60er Jahren. Die Strafen für hundertfache Morde waren lächerlich gering. Zynisch kann man sagen: rund 10 Minuten Strafe je ermordeten Menschen. Aber immerhin spielte das für die Verjährung keine Rolle: Für Mörder und Mordgehilfen galt die gleiche Verjährungsfrist.

Bis zu dem Gesetz, von dem Ihr Buch auch handelt? Ja. 1968 wurde ein ganz unscheinbares Gesetz in den Bundestag eingebracht, das EGOWiG, also das »Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz«. Eine unwichtigere Vorschrift kann man sich gar nicht vorstellen. Niemand interessierte sich dafür, es fand noch nicht einmal eine Aussprache im Parlament statt. Das Gesetz hatte nur ein paar Zeilen und schien bedeutungslos. Aber es veränderte alles. Versteckt stand dort: Wenn dem Gehilfen kein eigener Mordvorsatz nachgewiesen werden kann, verjährt seine Tat in 15 Jahren. Und damit waren praktisch alle Taten rückwirkend zum 8.5.1960 verjährt. Tausende von Ermittlungsverfahren konnten nicht mehr geführt werden.

Die Verbrechen blieben ungesühnt. Wer trug dafür die Verantwortung? Das Gesetz wurde von Eduard Dreher, einem früheren Staatsanwalt an einem Sondergericht im Dritten Reich, geschrieben. Er galt dort als unbarmherzig. In der Bundesrepublik wurde er ein Karrierebeamter im Justizministerium. Bis zu seinem Lebensende blieb er hoch geachtet in der Bundesrepublik. Sein Gesetz sorgte dafür, dass die meisten Mörder des Nationalsozialismus nicht verfolgt werden konnten.

Wieso wurde dieses Gesetz nicht einfach wieder rückgängig gemacht? Was einmal verjährt ist, kann nicht mehr aufleben. Das ist ein Grundgebot des Rechtsstaates. Aber Sie haben natürlich Recht. Es war nicht nur das Gesetz von Dreher. Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte die Verjährung. Und der Bundestag selbst versuchte erst gar nicht, dieses Gesetz wieder aufzuheben. Ich glaube, dass man das hätte tun können, weil der Bundestag nicht wußte, worüber er abstimmte. Man wollte man es wohl einfach nicht. Fritz Bauer, als Jude acht Monate im KZ Heuberg inhaftiert, war damals Generalstaatsanwalt in Hessen. Er misstraute der bundesdeutschen Justiz sogar so sehr, dass er dem Mossad einen Tip gab, wo Eichmann zu finden sei. Eichmann wurde aus Argentinien nach Jerusalem entführt, dort verurteilt und hingerichtet. Fritz Bauer glaubte, selbst Eichmann hätte in Deutschland nur eine geringe Strafe bekommen. Ich fürchte, er hatte recht. Bauer starb übrigens kurz bevor das EGOWIG in Kraft trat. Seine Ermittlungen gegen die Täter der Euthanasie wurden eingestellt.

Was hat Sie an dem Stoff gereizt? Ich wollte probieren, ob ein wirklich komplexer juristischer Sachverhalt sich in einem Roman so darstellen lässt, dass man sich nicht langweilt. Und dann ist die eigentliche Frage des Buches ganz aktuell: In was für einer Welt wollen wir leben? Der alte und der junge Strafverteidiger in dem Buch beantworten das ja ganz unterschiedlich.

Worin unterscheidet sich die Sicht der beiden Anwälte? Es geht um die Frage, ob das Recht sich nach dem Zeitgeist richten darf oder nicht.

Wie gehen Sie mit Schuld um? Schuld ist etwas alltägliches. Jeder von uns lädt sie im Laufe seines Lebens auf sich. Es beginnt mit einer kleinen Unachtsamkeit. Manchmal endet es mit der großen Lebenslüge sich selbst gegenüber. Oder eben, wenn man Pech hat, mit Schlimmeren. Leben heißt immer auch schuldig werden.

Hilft beichten? Wenn Sie daran glauben, hilft es natürlich. Dann ist Beichten eine der wunderbarsten Erfindungen. Sie setzen sich in einen dunklen Beichtstuhl, schließen die Tür, es riecht nach altem Holz. Durch ein Gitter sehen Sie den ernsten Priester. Alles ist leise, Sie müssen flüstern und Sie sind mit sich allein. Der Priester hört Sie an und wie ein guter Richter bestimmt er vernünftig die Strafe. Nie zu hoch, nie zu niedrig. Zehn Ave Maria, vier Vaterunser. Es befreit Sie von Ihrer Schuld. Die Protestanten haben es viel schwerer. Sie müssen sich direkt mit ihrem Gott verständigen, der ja nicht unbedingt antwortet. Die große, gewaltige, wollüstige Kunst der Renaissance war sicher nur bei den Katholiken möglich. Protestantische Borgia wären weniger blutrünstig gewesen. Aber sicher auch langweiliger.

Sie sind katholisch? Ich wurde zwar zehn Jahre lang in einem Jesuiteninternat erzogen, aber ich bin evangelisch getauft und mittlerweile selbstverständlich aus der Kirche ausgetreten.

Weil es in Ihrem Roman immer wieder vorkommt: Was ist Balistol? Ein synthetisches Waffenöl. Es riecht nach weicher Lakritze im Sommer, eine Kindheitserinnerung.

Haben Sie das noch? Natürlich.

Wozu nutzt Balistol? Gedacht ist es zur Pflege von Jagdwaffen. Aber man benutzte es bei uns zu Hause auch für Krankheiten. Ich glaube, es ging los mit der Zeckenentfernung beim Hund. Man träufelte etwas Balistol drauf und konnte die Zecke einfach rausdrehen. Bei uns Kindern wurde es auf Wunden geschmiert und irgendwann mussten wir es sogar trinken, wenn wir eine Erkältung hatten. Naja, es ist ein reines Öl und hat zumindest keinen Schaden angerichtet.

Das ist so etwas wie die Globuli der Jäger? (lacht) Sehr gut.

Jagen Sie noch? Das habe ich nie getan. Als Kind bin ich viel mit raus gegangen. Ich mochte das alte Jagdhaus. Dort gab es eine Menge Hunde. Und ich bewunderte unseren Förster, der immer wußte, was richtig war und was falsch. Aber wenn Sie sehen, wie ein Reh aufgebrochen wird, wie die Innereien an den Hund verfüttert werden und wie es später aufgeschnitten im Keller hängt, ist es mit der Schönheit vorbei. Tiere sehen tot viel kleiner aus. Schmutzig und ziemlich traurig. Das gefiel mir nicht.

Waren Sie in der Bundeswehr? Ja, eine verlorene Zeit.

Aber Sie können jetzt schießen? Das habe ich schon als Kind gelernt. Es ist ganz einfach. Man muss nur ruhig bleiben und ausatmen, wenn man abdrückt. Es geht um Gelassenheit. Das ist schon alles.

Worauf haben Sie geschossen? Auf Scheiben, Herr Drees!

Sie kennen Einsamkeit. Das sagten Sie 2010 bei der Kleist-Preis-Verleihung. Woher? Wir lebten war auf dem Land, ein altes, sehr großes Haus – alles schien im Gleichgewicht. Um die Kinder kümmerte sich kein Mensch. Wir wurden in Ruhe gelassen. Wir waren für uns.

Wie verbringt man so eine Kindheit? Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als kreativ zu werden. Kinder haben heute Terminkalender wie Erwachsene: Tennis, Klavier, Nachhilfe, Geburtstagsfeiern, Eishockey, Fussball. Die Eltern unternehmen dauernd etwas mit ihnen, Zoo, Ferien in Ägypten, Bildungsurlaub in Florenz usw. Wenn Sie aber nur eine Schnur haben und ein paar Nägel, bauen Sie sich halt ein Baumhaus. Alleine. Und wenn es regnet, beginnen Sie irgendwann gegen die Einsamkeit anzulesen. Das Desinteresse der Erwachsenen hat Vorteile: Sie mischen sich nicht in die Spiele der Kinder ein; die Kinder können in ihrer eigenen Welt leben. Aber es gibt auch das andere, das behütete Kinder heute vielleicht weniger haben: Die Verlorenheit. Wie wohnen Sie heute? Ich habe eine Wohnung gemietet. 

Wollen Sie kein Haus besitzen? Nein. Einen Teil der Erdkruste zu besitzen ist doch immer auch ein bisschen langweilig und vor allem sehr belastend. Und es ist im Grunde auch egal, ob Ihnen etwas gehört oder nicht. Wir sind nur 80 Jahre hier und da spielt das keine Rolle. Man sollte sich nicht dauernd so ernst nehmen.

Wo finden Ihre Mandantengespräche statt? In der Kanzlei oder im Gefängnis. Manchmal, wenn ein Mandant zum Beispiel in der Schweiz ist, dort in einem Hotel oder in seinem Büro.

Sie nehmen dann den nächsten Linienflug in die Schweiz? Wie sonst? Zugfahren dauert etwas zu lange von Berlin bis Zürich.

Oder haben Sie eine Flugbereitschaft? (lacht)  Das ist etwas für Minister oder für Vorstände von DAX-Unternehmen. Ich bin Strafverteidiger, mein Wagen ist 20 Jahre alt.

Ohne TitelÄndern Sie Ihre Lebensgewohnheiten während einer Hauptverhandlung? Meistens schlafe ich dann zu wenig. Es hängt viel davon ab, dass man als Anwalt das Richtige tut. Ein Prozess besteht aus tausend Einzelheiten und Kleinigkeiten. Alles kann plötzlich bedeutend werden. Der Verteidiger ist für den Angeklagten verantwortlich, kaum weniger als der Richter. Große Prozesse sind enorm belastend. Wenn sie ernsthaft geführt werden, sind sie es für alle, auch für die Richter und Staatsanwälte. Das muss so sein.

Fehlurteile gibt es trotzdem. Ja, und sie sind dann das Schlimmste, was in einem Rechtsstaat passieren kann. Nur ein Gericht hat die Macht, einen Menschen legal einzusperren und ihm Zeit seines ohnehin nur kurzen Lebens zu nehmen. Die meisten Menschen in der Justiz nehmen daher ihren Beruf sehr ernst. Niemand möchte ein Fehlurteil. Niemand möchte Nachts solchen Dämonen begegnen.

Gibt es Mandanten, die bereits mit einem Vorschlag für Ihre Verteidigung bei Ihnen auftauchen? Lehrer haben oft eine genaue Vorstellung, wie sie verteidigt werden sollen. Neben der Verteidigung rechtsradikaler Straftaten und Kindesmissbrauch gibt es noch zwei Mandate, die ich immer ablehne: Lehrer, die etwas angestellt haben und Nachbarn, die streiten. Soetwas zu übernehmen, hatte noch nie Sinn. Man macht sich unglücklich.

Wie gehen Sie damit um, dass Sein, ein Sein zum Tode ist? Es hilft.

Wieso? Wenn Sie irgendetwas vom Tode aus betrachten, wird es klarer. Die Samurai mussten morgens immer wieder den Satz sagen: »Du bist tot.« Plötzlich wiegen die Dinge weniger schwer. Sie werden gelassener, alles ist nicht mehr so wichtig. Ich lebe gerne, aber es irritiert mich nicht besonders, dass es auch mal zu Ende sein wird. Es geht nur darum, dass man seine Sache bis dahin anständig macht. Um sonst nichts.

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Zur Person: Ferdinand von Schirach wird 1964 in München geboren. Er ging mit 10 Jahren auf das Jesuiteninternat Kolleg St. Blasien, studierte in Bonn Jura und ist seit 1984 als Strafverteidiger tätig. Seit 20 Jahren wohnt er in Berlin. Schirach verteidigte in über 700 Strafrechtsfällen. Er vertrat Günther Schabowski im Politbüroprozess, den Spion Norbert Juretzko, die Familie von Klaus Kinski.  Sein 2009 veröffentlichtes Debüt „Verbrechen“ verkaufte sich bisher weltweit über 1 Million mal, wurde in 32 Sprachen übersetzt und war in vielen Ländern ein Bestseller. Er bekam dafür 2010 den Kleist-Preis. Doris Dörrie verfilmte eine Geschichte aus „Verbrechen“ für einen Kinofilm, der im Frühjahr 2012 erscheinen wird. Die Fälle werden außerdem 2012 in einer ZDF-Serie gezeigt. Ferdinand von Schirachs zweites Buch „Schuld“ kam 2010 sofort nach Erscheinen auf Platz 1 der Bestsellerliste. Heute erscheint sein erster Roman: „Der Fall Collini“.

Hier geht es zu meinem Beitrag über „Der Fall Collini“ für WDR 5

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2 Kommentare

  1. […] In eigener Sache: Auf 1LIVE.de gibt es einen Text über Felix Scharlaus Roman „Fünfhunderteins“. On Air war ich vergangene Woche Dienstag unter anderem mit „Abyssus intellectualis – Intellektueller Horror“ (hier geht es zum 1LIVE Plan B-Beitrag mit Ingo Schmoll). In 1LIVE Shortstory senden wir heute „Gelbe Balken“ von Sabine Scholl und kommende Woche die beiden Geschichten „Der Wunsch der Wunschfee“ und „Kafkas Koffer“ von Volker Strübing. Ich arbeite derweil an Teil zwei meines Kanaren-Reigens, der auf Lanzarote spielen wird – und aus dem ich am 10. Februar im Literaturklub Köln lesen werde (Bild). Neue Texte im Blog gibt es über Sport im Nibelungenlied, Clemens Meyer und Ferdinand von Schirach. […]

  2. […] jeder irgendwann: Deshalb ist es auch kein Wunder, dass sich Ferdinand von Schirachs Geschichten (hier mit einem großen Interview im LesenMitLinks-Blog) so gut verkaufen. Sie konfrontieren ihre Leser […]

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