Georg M. Oswald: Kontingenz + Recht (1)

Georg M. Oswald gehört zu den interessantesten Schriftstellern unserer Gegenwart. Ich lese seine Sachen seit etlichen Jahren mit Begeisterung, 2014 ein weiteres Mal für den gerade erschienenen Band „Dichterjuristen – Studien zur Poesie des rechts vom 16. bis 21. Jahrhundert“ (Hg. Yvonne Nilges, Königshausen & Neumann, 270 Seiten, 29 Euro) und den unten gezeigten Text. Weitere Aufsätze gibt es in „Dichterjuristen“ unter anderem von/über: S. Blum: Johann Fischart „Darum gott alles recht erschuf“: Rechtsdimensionen in Johann Fischarts Sonettzyklus Etlich Sonnet“ – J. Happ: Johann Wolfgang von Goethe „Das Recht in Goethes Wahlverwandtschaften“ – A. Eder: Heinrich von Kleist „Doing Truth: Verdächtige Evidenzen bei Heinrich von Kleist“ – G. Haut: Theodor Storm „Theodor Storms Ein Doppelgänger und das Strafrecht oder Warum John Hansen seinen Hals riskiert“ – B. Hayer: Franz Kafka „Die Transzendenz des Gesetzes: Zu Medialität, Religion und Recht in Franz Kafkas Der Prozess“ – J. Wittmann: Juli Zeh „Spielen, Erzählen, Erfinden: Zum Verhältnis von Literatur, Recht und Spiel in Juli Zehs Spieltrieb“. Ich veröffentliche hier meinen Aufsatz ohne Fußnoten (als Teaser auf das Buch. als Anreiz, es sich zum Beispiel hier zu kaufen). Beitragsbild: © Martin Fengel, München.

Kontingenz und Recht in Georg M. Oswalds Romanen Lichtenbergs Fall (1997) und Alles was zählt (2000)

Mit Georg M. Oswald und Niklas Luhmann treffen zwei Juristen aufeinander, die ein Teilsystem der Gesellschaft verlassen haben, um dort gewonnenes kulturelles Kapital in einem anderen Teilsystem gewinnbringend einzusetzen. Auf der einen Seite: Der Rechtsanwalt Georg M. Oswald, der inzwischen als einer der erfolgreichsten deutschen Gegenwartsschriftsteller gilt und seit Oktober 2013 den Berlin Verlag leitet. Seine ästhetisch hoch artifiziellen Texte erzählen – Anlass dieses Aufsatzes – häufig von juristischen Dilemmata, wie in den beiden hier beobachteten Romanen Lichtenbergs Fall und Alles was zählt. Auf der anderen Seite: Der 1998 in Oerlinghausen gestorbene Verwaltungsbeamte Niklas Luhmann, in Erinnerung geblieben als Begründer seiner Systemtheorie, mithin als einer der wichtigsten Soziologen des 20. Jahrhunderts.

58602Die ästhetische Produktion des einen Juristen wird hier anhand der wissenschaftlichen Theorie des anderen analysiert, und zwar expressis verbis nicht mithilfe der ohnehin sehr spärlichen Überlegungen Luhmanns zur Kunst oder Literatur in der Gesellschaft, sondern unter Hinzuziehung des 2013 aus dem Nachlass erschienenen Manuskriptes zur Studie Kontingenz und Recht. Diese ist „in den Jahren 1971/1972 entstanden“, und stellt sowohl  für den rechts-, wie den literaturwissenschaftlichen Diskurs anschlussfähige Aussagen bereit. Angenommen wird, dass von Luhmann in jenen Jahren als beobachtbar festgestellte Phänomene der (Aus-)differenzierung, System-Umwelt-Relation, Kontingenzsteuerung und der Ungleichheit als Systembedingung explizit gemacht werden können in den beiden exemplarisch gewählten Romanen Georg M. Oswalds.

Luhmanns Kontingenz und Recht und Oswalds Lichtenbergs Fall respektive Alles was zählt haben zudem innerhalb des jeweiligen Werks eine ähnliche Stellung. Sie stehen am Anfang, sind überaus verhaftet in jenen Teilsystemen, aus denen Luhmann und Oswald in die Subsysteme der Wissenschaft und der Literatur wechseln.

(Luhmann) näherte sich dem Gegenstand zunächst primär rechtswissenschaftlich bzw. rechtstheoretisch, d.h. in Form einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Recht, die der Eigenrationalität des Rechts verpflichtet ist und deshalb auch von sich beansprucht, mit ihren Erkenntnissen im Recht selbst anschlußfähig zu sein. Erst in einer späteren Phase befaßt er sich dann dezidiert (rechts)soziologisch mit diesem Gegenstand […]. (Johannes F.K. Schmidt, „Zum Verhältnis von Rechtstheorie und Rechtssoziologie bei Niklas Luhmann“, a.a.O., S. 331.)

Zu berücksichtigen ist hierbei: Die in ständiger Entwicklung befindliche Systemtheorie operiert 1971/72 mit dem Konzept des Handels. Luhmanns Theoriedesign wird erst in den folgenden Jahren auf die Beobachtung von Kommunikation umgestellt – obschon erste Schritte dieses Wechsels in Kontingenz und Recht beobachtet werden können:

alles_was_zaehlt-9783499252976_xxlHier und im folgenden soll ein sehr weiter gefaßter Kommunikationsbegriff benutzt werden, der alles Verhalten einschließt, das für andere als eine Auswahl aus mehreren Möglichkeiten, also Handeln, sichtbar und verständlich wird und insofern – ob absichtlich oder nicht, ob sprachlich artikuliert oder nicht – Informationswert hat. ( Niklas Luhmann: Kontingenz und Recht, Frankfurt 2013, S. 117.) Luhmanns Theorie entsteht aus der juristischen Praxis und Theorie. Oswald hingegen schreibt vornehmlich als Jurist über juristische Fälle. Diese entlehnt der Arbeitsrechtler Oswald anfänglich seinem Berufs- und Studienalltag. Erst später findet sein literarisches Interesse neue (ästhetische) Wege – ähnlich seinem Berliner Anwaltskollegen Ferdinand von Schirach, der in Verbrechen, Schuld, Der Fall Collini das Recht, in seinem aktuellen Roman Tabu jedoch zudem Fragen der Kunst diskutiert, die für seine bisherige Prosa dagegen konstituierende de jure/de facto-Differenz aber hintenan stellt. – Explizit: Sowohl Oswalds als auch Schirachs Texte verhandeln weniger jene in einer hochkomplexen Umwelt aktualisierten Fälle, die vom komplexitätsreduzierenden System des Rechts mithilfe spezifischer Sätze selegiert werden. Interessant sind weniger Mord, Diebstahl, Erpressung, Raub, sondern vielmehr Ereignisse, die von Rechts wegen nicht erfasst werden können.

„Todsünden“ wie Hochmut, Geiz, Wollust, Zorn, Neid, Herzensträgheit oder die im klassischen Sinne tragische Tötung eines anderen Menschen aufgrund zufälliger, nicht schuldfähiger Ereignisse sind innerhalb des Rechtssystems keinesfalls strafbewehrt. Wenn beispielsweise in Lichtenbergs Fall „(d)er Vernehmende erläuterte, Ehebruch werde nicht strafrechtlich verfolgt“, so wird das im Rechtssystem nicht verhandelte Phänomen der Moral in die Kommunikation einbezogen. „Wegen der typischen Merkmale funktionaler Differenzierung sind gesellschaftliche Teilsystem (aber) grundsätzlich amoralisch.“ – Innerhalb des sekundären, semiotischen Systems von Welt, als welches die Literatur gelten kann, sichern aber gerade diese Ereignisse und Phänomene die Autopoiesis des Textes.

Behauptet wird, dass gerade „Dichterjuristen“ aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung die Struktur jener Dilemmata erzählbar verinnerlicht haben. Es sind Dilemmata oder „Fälle“, die zwar nicht auf rechtlicher, gerade deshalb aber auf literarischer Ebene auf ästhetisch bemerkenswerte Art und Weise verhandelt werden können. In diesen Texten wird mit ästhetischen Mitteln gezeigt, wie im Recht geltende Sätze aufgrund spezifischer Interaktionszusammenhänge unterlaufen werden.

lichtenbergs_fall-9783499240492_xxlDies Unterlaufen ist namentlich typisch für langfristig gebildete, konkret verdichtete Interaktionszusammenhänge, etwa für gemeinsames Familienleben, gemeinsame Arbeit, gemeinsame Freizeit, die zu persönlicher Bekanntschaft führen und eine eigene Systemgeschichte aufbauen, mit deren Hilfe Kontingenz wirksamer ausgeschlossen werden kann als durch Rekurs auf universell anwendbares Recht. […] Das System würde zusammenbrechen, wenn jeder sich aufs Recht berufen würde. (Niklas Luhmann: Kontingenz und Recht, a.a.O., S. 220.)

Zur persönlichen Verbindung von Literatur und Recht sei hier erwähnt, dass der 1963 geborene Georg M. Oswald einerseits gegenüber dem Branchendienst boersenblatt.net bekannt hat: „Literatur und Bücher haben in meinem Leben immer eine zentrale Rolle gespielt, als Leser, als Autor. Ich lebe in und mit den Büchern, es ist meine bevorzugte Daseinsform. Was kann es für mich schöneres geben, als für diese Daseinsform zu werben, Literatur zu vermitteln, Aufmerksamkeit auf sie zu lenken.“ (Sabine Schwietert, „Ein Verlag ist mehr als eine Publikationsmaschine.“ [Interview mit Georg M. Oswald], boersenblatt.net, Frankfurt a. M. 17.7.2013.)

Im gleichen Interview antwortete er andererseits auf die Frage, in welcher Weise ein Autor oder ein Jurist befähigt sei, als Verleger tätig zu sein, wie folgt: „Ich weiß es nicht, denn ich habe es ja noch nicht gemacht, aber vermutlich sind literarisches Gespür und Rechtskenntnisse von Vorteil. Beides sollte bei einem Autor und Anwalt zu finden sein.“ Die Aussagen stehen im Zusammenhang vieler Interviews, die Oswald im Sommer 2013 absolvierte. Neben dem Wechsel des Schriftsteller- und Verlegerkollegen Jo Lendle von Dumont zu Carl Hanser war die Berufung Georg M. Oswalds an die Spitze des zu Piper gehörenden Berlin Verlages 2013 eine der medial am meisten beachteten Personalien des deutschen Literaturjahres. – Über die betriebswirtschaftlichen oder gar juristischen Fähigkeiten Oswalds war zunächst wenig bekannt. Allein Oswalds literarische Brillanz wurde immer wieder an prominenter Stelle hervorgehoben, wie 2012 von Christoph Schröder für Die Zeit:

Georg M. Oswald ist eine Ausnahmeerscheinung in der gegenwärtigen deutschen Literaturlandschaft […] ganz offensichtlich nicht nur ein disziplinierter Arbeiter, sondern ein in seiner Subversivität häufig noch unterschätzter Autor. Auf dem Klagenfurter Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb des Jahres 2000 las er eine Erzählung mit dem Titel Wellness und sorgte damit für erhebliche Irritationen, weil der Text ein vom Konsumdenken zerfressenes Weltbild nicht eben nur beschrieb, sondern geradezu eine Einheit damit bildete. Oswalds Prosa besitzt eine ungemein simpel wirkende Benutzeroberfläche; wahrscheinlich könnte man sie ohne größere Schwierigkeiten jedem x-beliebigen Lifestyle-Magazin zum Abdruck unterjubeln.

Oswald_Unter_Feinden1Die Analyse Schröders ist bemerkenswert. Sie kommt ohne jene Vokabeln aus, die häufig zu lesen sind, sobald das literarische Werk schriftstellerisch tätiger Juristen im Feuilleton vorgestellt wird. Christine Dössel von der Süddeutschen Zeitung interviewte Oswald im Jahr 2000 vor den „Tagen der deutschsprachigen Literatur“, wo er um den Ingeborg-Bachmann-Preis las (aber nicht gewann). Als Oswalds sagt, er habe, „so unoriginell das klingen mag, ein relativ traditionelles Rollenverständnis vom Autor. Ich versuche, kritische Positionen einzunehmen“, wird er gefragt: „Hat das vielleicht etwas mit ihrem Beruf als Rechtsanwalt zu tun?“ Der Spiegel steigt in seine Rezension über Alles was zählt mit den Worten ein: „Zwar ist er Rechtsanwalt, aber schreiben kann er wie ein Advocatus Diaboli.“ Dirk Fuhrig urteilt in der Financial Times Deutschland über das gleiche Buch: „Oswalds Sprache wirkt dabei eigentümlich unzeitgemäß. Er, im Hauptberuf Jurist, formuliert knapp, schlicht, diszipliniert, verzichtet auf jeden nachlässig, poppigen Jargon.“

Im Nachwort der veröffentlichten Tübinger Poetikdozentur, die Oswald 2010 zusammen mit Juli Zeh innehatte, schreiben Dorothee Kimmich und Philipp Alexander Ostrowicz:

Juli Zeh und Georg M. Oswald sind beide Juristen und sie sind daher geschulte Hermeneuten, sie sind ausgebildete Leser, Interpreten und im griechischen Sinne des Wortes ‚Hermeneutik‘ ‚Deuter‘ von Gesetzestexten. Anders als die literaturwissenschaftliche Hermeneutik hat aber die juristische Auslegungskunst einen dezidierten Anwendungsanspruch. Beide gehen also auch kritisch mit den möglichen Funktionen von Literatur um und erkennen nicht nur das Potential, sondern auch die Grenzen dessen, was Reflexion und Lektüre leisten können. ( Dorothee Kimmich, Philipp Alexander Ostrowicz, „Nachwort“. In: Georg M. Oswald, Juli Zeh, Aufgedrängte Bereicherung, Künzelsau 2011, S. 96.)

Dies sind freilich Aussagen, die Zusammenhänge zwischen Erwerbsbiografie und Literaturproduktion vermuten. Dass die beiden Juristen in ihren Vorlesungen permanent über die ihnen so erscheinende strukturelle Kopplung von Recht und Schreiben eingehen, muss aber kein Beleg für die tatsächliche Existenz besagter Kopplung sein. Allerdings thematisieren Kimmich und Ostrowicz ebendiese Problematik im Nachwort selbst, wenn sie im Anschluss an Exkurse über Schriftstellerjuristen und die amerikanische Forschungsrichtung „Law and Literature Movement“ schreiben:

$_35Juli Zeh und Georg M. Oswald stellen […] beide die Autorschaft ins Zentrum ihrer Vorlesungen und begehen damit gewissermaßen ein postmodernes Sakrileg: Nach langen Jahren haben wir alle, aber wirklich alle, gelernt, dass kurz nach Gott auch der Autor gestorben ist. Eiserne Regel eines Literaturstudiums ist die Gewissheit, dass Autorbiografie und Werk nichts miteinander zu tun haben. Texte haben Verknüpfungen innerhalb eines Textuniversums und ‚Wirklichkeit‘ kann man nur in Anführungszeichen schrieben. Dass diese Thesen – fast – nichts mit den gerne beschuldigten französischen Theoretikern der Postmoderne zu tun haben, ist mittlerweile wohl auch keine Neuigkeit mehr. Auch über die ‚Wiederkehr des Autors‘ ist danach viel akademisch diskutiert worden und man hat dabei festgestellt, dass die Autoren nie wirklich verschwunden waren. (Dorothee Kimmich, Philipp Alexander Ostrowicz, „Nachwort“, a.a.O., S. 99.)

Festgehalten werden kann fürs Erste aber, dass Oswald bekannt hat, ihn interessiere, „‚wie man die juristische Fachsprache als literarisches Instrument verwenden kann’“ und dass er „seinen Broterwerb ‚Materialquelle‘“ nennt. Mithilfe dieser Materialquelle ist seit dem 1995 erschienen Debüt Aus dem Loch ein umfangreiches Werk entstanden, das neben den hier beobachteten Romanen vier weitere Prosaveröffentlichungen umfasst (Party-Boy, Im Himmel, Vom Geist der Gesetze, Unter Feinden), einen Band mit gesammelten Kolumnen aus der Arbeitswelt (Wie war dein Tag, Schatz?), das oben bereits erwähnte Transkript Aufgedrängte Bereicherung zur Tübinger Poetik-Dozentur und zuletzt der Ratgeber 55 Gründe Rechtsanwalt zu werden, der auf Seite 11 mit der Feststellung eröffnet:

Auch wenn es schick geworden ist, das Gegenteil zu behaupten: Ich ‚liebe‘ meinen Beruf nicht. Ich übe ihn seit 20 Jahren aus, oft mit Begeisterung, er hat mein Leben und mein Denken geprägt, ich habe mich ihm buchstäblich verschrieben, ich bin auch stolz darauf, aber nein, ich liebe ihn nicht. Ich wurde übrigens auch noch nie von einem Mandanten danach gefragt, ob ich es tue. Sie hatten andere Probleme, die sie dringender beschäftigten. Liebe ist, wenn es um Berufe geht, aus meiner Sicht einfach die falsche Kategorie.

Wenig ist bekannt über die rechtsanwaltlichen Qualitäten des Autors – auch hier analog zum Kollegen Ferdinand von Schirach, der keine Rezensenten aus dem Feuilleton in den Gerichtssaal einlädt. Deshalb bietet es sich geradezu an, in Oswalds Texten mithilfe der rechtstheoretischen Analysemethoden Luhmanns parallelisierte Strukturmerkmale herauszuarbeiten, die sowohl in Kontingenz und Recht, als auch in Lichtenbergs Fall und in Alles was zählt beobachtbar sind – es fehlt schlichtweg an biografisch näheren Beobachtungen, die eine Parallelisierung von Berufsbild und Textstruktur ermöglichen.

Zur Systemtheorie: Da Luhmann ebendiese (mithilfe konstruktivistisch-biologischer und kybernetischer Konzepte) vermittels Erkenntnissen von Rechtstheorie und Rechtspraxis entwickelt hat, operiert jede systemtheoretische Beobachtung in den frühen Jahren mit Differenzen, die größtenteils dem juristischen Feld entnommen sind. So verband sich die in der juristischen Sozialisation grundgelegte Begriffssensibilität Luhmanns bereits Anfang der 1960er Jahre mit einem Interesse für den Funktionalismus bzw. die Systemtheorie und führte so relativ schnell zu einem Programm der Entwicklung einer allgemeinen Theorie sozialer Systeme, für die das Recht nicht nur aufgrund der großen Sachkenntnis Luhmanns, sondern auch aufgrund der Charakteristika eines selektiven, sich deutlich von anderen sozialen Sachverhalten einen nahezu idealen Gegenstand bildete. (Johannes F.K. Schmidt, „Zum Verhältnis von Rechtstheorie und Rechtssoziologie bei Niklas Luhmann“, a.a.O., S. 332.)

In seiner ersten Vorlesung „Wer will was von wem… oder: Wie und warum ich schreibe“ der Tübinger Poetikdozentur bemerkt analog dazu Georg M. Oswald: Dass ich Jura studiert habe, einen juristischen Beruf ausübe und Schriftsteller geworden bin, folgt keinem literarisch-juristischen Masterplan, den ich mit zwölf Jahren erdacht habe und seither unbeirrt in die Tat umsetze. Es ist das Ergebnis irgendwelcher biografischer [sic!] Umstände, die mir selbst nicht einmal bewusst sind, mit denen ich mich herumschlage und die mich tun lassen, was ich tue. Nur eines weiß ich gewiss: Die beiden Dinge gehören eng zusammen, manchmal habe ich den Eindruck, sie machen einander gegenseitig erst möglich. (Georg M. Oswald, Juli Zeh, Aufgedrängte Bereicherung, a.a.O., S. 33.)

In beiden Fällen kann mit dem systemtheoretisch aktualisierten, aus Humberto Maturanas biologischem Konzept der „strukturellen Kopplung“ übernommenen Phänomen beobachtet werden, wie eben diese Kopplung (von Recht und Wissenschaft bzw. von Recht und Kunst) Autopoiesis innerhalb jener Systeme sicherstellt, in denen Luhmann (Soziologie) und Oswald (Literatur) nicht nur in höchstem Maße anschlussfähig, sondern zuvorderst bekannt geworden sind.

vom_geist_der_gesetze-9783499249853_xxlGleichzeitig drängt sich Luhmann bei Oswald geradezu auf: Ohne Begriffe wie Differenz oder Systemtheorie zu verwenden, ist Helmut Kraussers 2000 in Die Welt veröffentliche Besprechung von Oswalds Alles was zählt genau das: eine systemtheoretisch inspirierte Analyse des Romans über den „Germany Psycho“ Thomas Schwarz, Held des Textes, als dieser „stellvertretender Leiter der Abteilung Abwicklung und Verwertung“ einer Bank. Helmut Krausser schreibt:

Das Buch gliedert sich in zwei Hälften die lakonisch mit ‚Drinnen‘ und ‚Draußen‘ betitelt sind. ‚Drinnen‘ – das ist die Gesellschaft der Yuppies und Emporkömmlinge, ist in engerem Sinne die Bank, für die der Ich-Erzähler arbeitet. […] Es ist auch ein Buch, das seine Spannung kaum je hyperoriginellen Volten des Plots verdankt, sondern allein der konsequent strukturierten Darstellung seines Helden und dessen Sicht der Umwelt […] Wer also ist Thomas Schwarz? Ist er mehr als ein Teil des Systems, dem er dient? […] All diese Fragen machen die rätselhafte Komplexität von Oswalds Helden aus […] (Helmut Krausser, „Ich bin draußen!“, a.a.O. (Hervorhebungen von mir).)

Krausser bemerkt, in welcher Weise Thomas Schwarz unter den Bedingungen verschiedener Systeme leidet, deren „feinstrukturierten Gesetze“ er nach seinem Rauswurf aus der Bank infrage stellt. Krausser thematisiert etliche Designelemente, die innerhalb der Systemtheorie manifestiert sind. Dazu gehören die Differenzen Komplexität / Komplexitätsreduktion, die Unterscheidung Identität / Differenz, der binäre Code, mit dem die Umwelt des Systems beobachtete wird, zudem symbolisch generalisierte Kommunikationsmedien (Macht/Liebe/Geld) und vor allem jene System- / Umwelt-Differenz (‚Drinnen‘ und ‚Draußen‘), die als „Ausgangspunkt der Luhmannschen Systemtheorie“ gilt.

(Hier geht es zu Teil II des Aufsatzes)

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3 Kommentare

  1. […] gering’ und wirft der Geschäftsleitung überdies ‚Geheimniskrämerei’ vor.“ Der Verleger Georg M. Oswald (Bild: Martin Fengel, München) ist pikanterweise selbst Anwalt. Fachgebiet: […]

  2. […] in Berlin glücklose Schmitz überraschend schnell abgelöst von Schriftsteller Georg M. Oswald (hier und hier im LesenMitLinks-Blog auf ). Ob es also irgendwann beim Benevento-Verlag heißen wird, […]

  3. […] bei Königshausen und Neumann (herausgegeben von Yvonne Nilges) mit meinem Aufsatz über „Kontingenz und Recht“ bei Georg M. […]

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